Ein makelloses Gebiss trägt maßgeblich zu einem gepflegten Aussehen bei. Leider haben nur wenige Menschen von Natur aus korrekt stehende Zähne. Fehlstellungen und Kieferanomalien sind weit verbreitet: Nobody is perfect!
Ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – ein harmonisches, strahlendes Lächeln verleiht Selbstbewusstsein in jedem Alter.
Mit schonenden Behandlungskonzepten bringt unsere Expertin für Kieferorthopädie schiefe Zähne wieder in die Spur.
Unser Ziel: Gesundheit und Selbstvertrauen, das sich sehen lassen kann.
Neben ästhetischen Gesichtspunkten sind auch gesundheitliche und funktionelle Aspekten entscheidend. Nicht selten entwickeln sich:
Für eine erfolgreiche Behandlung ist eine präzise Diagnose die Voraussetzung. Wir kontrollieren die Gebissentwicklung Ihres Kindes oder die bei Ihnen vorliegende Zahnfehlstellung und empfehlen Ihnen – falls erforderlich – die für Ihr Kind oder für Sie passende Therapie.
Dafür sind folgende diagnostischen Schritte für die Behandlungsplanung erforderlich:
Nach Auswertung der erstellten Unterlagen wird ein individuell auf Ihr Kind / auf Sie abgestimmter Therapieplan erarbeitet. Wir wählen dafür selbstverständlich das sanfteste und effektivste Verfahren aus. Bei gesetzlich versicherten Kindern übersenden wir je nach Schweregrad der Fehlstellung den Therapieplan für einen Kostenzuschuss an die Krankenkasse weiter.
Bereits relativ früh kann der Zahnarzt eine Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung diagnostizieren. Deshalb sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen des Zahndurchbruchs und der Zahn- und Bissposition notwendig. Idealerweise liegt der Beginn einer Kieferregulierung zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr, bei schweren Fällen bereits im frühen Kindesalter.
Oberstes Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist eine Optimierung von Kaufunktion, Atmung, Artikulation (Aussprache) und einer leichteren Reinigung des Mundes, dicht gefolgt von ansprechendem, gewinnendem Aussehen.
Mit „losen“ Apparaturen kann das Wachstum des Kiefers auf sanfte Weise gefördert werden. Als Trageanreiz können wir die Zahnspange in fast allen Farben mit und ohne Glitter und sogar mit eingearbeiteten Bildern herstellen.
Bei den herausnehmbaren Geräten wird u.a. in folgende Gruppen unterschieden:
Mt diesen durchsichtigen Schienen kann eine unauffällige Zahnkorrektur extra angepasst an die Bedürfnisse der heranwachsenden Kinder erreicht werden. Die Schienen sind so designed, dass der Durchbruch der bleibenden Zähne und die Einstellung der Kiefer zueinander trotz gleichzeitiger Korrektur möglich ist. Mit der klassischen losen Zahnspange kann der Kiefer gedehnt werden und Platz für die durchbrechenden Zähne geschaffen werden. Damit eine optimale Wirkung erziehlt wird, sollte das kieferorthopädische Gerät mindestens 14 Stunden am Tag getragen werden. Lagerkorrekturen zwischen Ober- und Unterkiefer sowie Kieferfehlstellungen (z.B. Über-, Tief- oder Kreuzbiss) werden gerne mit speziellen kieferorthopädische Geräte therapiert. Diese herausnehmbare Zahnspangen wirken auf das natürliche Wachstum der Kieferbasen ein und die Fehllage wird dadurch im Einklang mit dem natürlichen Wachstum sanft korrigiert.
Nicht herausnehmbare Zahnspangen, die „Multibracket-Apparaturen“, bestehen aus auf die Zähne geklebten Brackets und einem durch die Brackets laufenden Bogen. Sie sind äußerst vielseitig und ermöglichen es, die Zähne dreidimensional zu bewegen und perfekt in einen schönen Zahnbogen einzureihen.
Bei der festen Zahnspange wird u.a. in folgende Gruppen unterschieden:
Das normale Kassenbracket besteht aus Metall. Der dazugehörige Führungsbogen wird über einen elastischen Gummi oder einer Metallschlaufe mit den Brackets verbunden. Diese Brackets verfügen über einen integrierten Verschlussmechanismus. Der elastische Gummiring zum fixieren des Führungsbogens wird nicht beötigt. Vorteil dieses Systems ist eine leichtere Zahnkorrektur und bessere Reinigbarkeit beim Zähneputzen. Keramikbrackets sind eine besonders ästhetische Lösung, da die Keramik auf der Zahnoberfläche kaum sichtbar ist. Bis auf den Führungsbogen, der die Brackets untereinander verbindet, fällt die Zahnspange nicht auf. Diese Backets werden an der Innenseite der Zähne befestigt und sind von außen nicht zu erkennen. Damit die Zahnspange perfekt sitzt, werden diese individuell für Zähne des Patienten gefertigt.
Am Behandlungsende besteht das Risiko, dass die Zähne aufgrund des Restwachstums Ihre Kindes wieder in die Ausgangsposition zurückwandern. Damit die Zähne und der Kiefer nach der Korrektur in der gewünschten Position verbleiben, wird das erreichte Ergebnis während der restlichen Wachstumsphase Ihres Kindes mit Retentionsgeräten und/oder Retainern stabilisiert.
Die genaue Tragedauer des Retentionsgerätes bestimmen wir individuell nach Art der Fehlstellung.
Auch hier gilt: es geht um mehr als nur um gutes Aussehen!
Die meisten Fehlstellungen können auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter noch gut korrigiert werden. Voraussetzung allerdings ist, dass Ihre Zähne noch fest verankert sind, das Zahnfleisch intakt und Ihre Mundhygiene gut ist.
Gerade bei Erwachsenen ist es ganz wichtig, dass die Behandlung „unsichtbar“ erfolgt.
Es gibt drei gute nicht sichtbare Korrekturmöglichkeiten:
kleinere Korrekturen, wie Lückenschluß oder Behebung von Engständen können mit transparenter Kunststofffolie, sogenanntem Aligner, sanft behoben werden.
Aufwendigere Umstellungen erfolgen meist mit festen Zahnspangen. Für eine unauffällige Optik können wir zahnfarbene Keramikbrackets verwenden.
Auch bietet sich die Lingualtechnik an, bei der die Brackets unauffällig an der Zahninnenfläche befestigt werden.
… dann sprechen Sie uns einfach darauf an, wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen die für Sie geeignete Lösung.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen je nach „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, wobei sie zwischen 5 Schweregraden unterscheiden.
Erst ab Schweregrad 3 werden die Kosten für eine „zweckmäßige“ Standardbehandlung übernommen, sofern die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Dabei werden zu Beginn 80 % der Kosten übernommen, 20 % müssen von den Eltern vorgestreckt werden (für weitere Kinder 90% : 10%). Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung wird der restliche Prozentsatz von der Krankenkasse zurückerstattet. Sinnvolle Ergänzungen zur Behandlung (außervertragliche Zusatzleistungen) werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören u.a. zahnfarbene keramische Brackets und kieferorthopädische Prophylaxemaßnahmen.
Jedoch auch Schweregrad 1 oder 2, also laut Kassendefinition leichtere Zahnfehlstellungen, können nicht nur optisch stören, sondern auch funktionell beeinträchtigen. In diesen Fällen ist eine Korrektur eine reine Privatleistung.
Je nach abgeschlossenem Versicherungstarif erstattet die private Krankenversicherung die Kosten für eine einfache kieferorthopädische Behandlung bis zum 18. Lebensjahr. Um aber keine bösen Überraschungen zu erleben, lohnt es sich, vorab bei seiner Krankenkasse bzgl. der Kostenerstattung nachzufragen.
Versicherte Personen mit Beihilfeanspruch fallen seit kurzem in einigen Bereichen unter die eingeschränkte Regelung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann werden ebenfalls die oben erwähnten 5 Indikationsgruppen zur Erstattung herangezogen. Auch hier ist es empfehlenswert, unbedingt vorab bzgl. der Kostenerstattung nachzufragen.
Wenn KFO im Tarif enthalten ist, werden je nach „Kleingedrucktem“ die Kosten mehr oder weniger erstattet. Bitte auch hier vorher Kostenübernahme zusichern lassen.
Damit Sie und Ihr Kind nicht in Panik geraten, hier einige Tipps und Tricks wie Sie damit umgehen können. Im Zweifelsfall können Sie immer bei uns anrufen oder persönlich vorbeikommen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Man muss unterscheiden, ob Zähne oder Zahnfleisch betroffen sind. Ersteres ist ein Zeichen, dass die Spange ihren Dienst erfüllt und die Zähne sich bewegen. Drückt die Spange allerdings auf das Zahnfleisch und bessert sich dies nicht in Kürze, sollten Sie umgehend in unserer Praxis vorbeikommen.
Wenn nur ein kleines Stückchen Kunststoff fehlt und es beim Tragen nicht piekst, kann es bis zum nächsten Kontrolltermin warten. Stört eine scharfe Kante, ist ein Stück Draht abgebrochen oder locker bzw. kann die Spange nicht mehr getragen werden, bitte sofort in unserer Praxis vorstellig werden.
Es ist ganz normal, dass nach dem Einsetzen einer festen Spange die Zähne leicht schmerzen können, da die Zähne ja bewegt werden sollen. Ganz besonders bei kräftigem Zubeißen kann es weh tun. Deshalb raten wir am Anfang nur zu „weicher Kost“.
Gerne können Sie uns anrufen, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Melden Sie sich umgehend in unserer Praxis, da Brackets oder Bänder möglichst schnell wiederbefestigt werden sollen.
Da sich gewollter Weise die Zähne aufrichten, wird logischerweise der Bogen etwas länger und kann dadurch in die Wange pieken. Als SOS-Maßnahme können Sie zum Abpolstern das mitgegebene Wachs auf die störende Stelle auftragen. Sollte der Bogen aus der Bandschlaufe gerutscht sein, können Sie versuchen, diesen wieder zurückzustecken. In beiden Fällen bei uns vorbeikommen.
In diesem Fall sofort vorbeikommen.
Falls er sich einseitig gelockert hat, als SOS-Maßnahme diesen wieder zurück in die Halterung schieben. Hat er sich komplett gelockert, einfach herausnehmen. In beiden Fällen zum Befestigung sofort vorbeikommen.
Meistens ist dies eine Zwischenstufe zum Erfolg, da man kleine Lücken für die Bewegungsfreiheit der Zähne benötigt. Am Ende sind natürlich alle Lücken wieder geschlossen! Sie können dennoch zu Ihrer Beruhigung jederzeit anrufen oder vorbeikommen.
Bitte bald vorbeikommen, wir ersetzen diese.
Damit die erreichte Erweiterung des Oberkiefers nicht zurückschnurrt, bitte umgehend zum Wiederbefestigen der GNE in unserer Praxis vorbeikommen.
Durch das Dehnen des Oberkiefers werden Zähne und Gaumen am Anfang druckschmerzempfindlich sein. Bei Unsicherheit oder stärkeren Beschwerden melden Sie sich bitte bei uns.
Eine Lückenbildung zwischen den oberen Schneidezähnen während der Schraubenstellphase ist gewünscht. Es zeigt uns, dass sich der Oberkiefer weitet. Die entstandene Lücke schließt sich innerhalb von wenigen Wochen von alleine, sobald die GNE nicht mehr aktiviert wird. Sollten Sie unsicher sein, einfach bei uns in der Praxis vorbeikommen.
Der Retainer soll das erreichte Ergebnis nach Entfernen Ihrer festen Spange stabilisieren. Wenn sich ein Klebepunkt gelöst hat, kann sich dieser Zahn verschieben. Falls Sie noch eine Retentionsspange haben, bitte in der Nacht tragen und zeitnah bei uns einen Termin zum Kleben vereinbaren.
Das ist meist ein Zeichen, dass sich ein Klebepunkt gelöst hat oder der Retainer gebrochen ist, bitte dringend in der Praxis vorstellig werden.
Dafür gibt es keine Pauschalantwort – in der Regel bis zum Abschluss des Restwachstums. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin bei uns.