Vereinbaren Sie gleich
einen Termin mit uns!
Dank digitaler Assistentin sind wir für Sie telefonisch erreichbar
Mo – So von 0:00 – 24:00 Uhr
Mo 09:00 – 12:00 & 13:30 – 19:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 & 13:30 – 18:00 Uhr
Mi 12:00 – 16:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 & 14:00 – 16:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr bzw. 13:00 – 17:00 Uhr
Sa Termine nach Vereinbarung
Parkplätze direkt vor der Praxis
Wir sind stets bemüht, Ihnen den Aufenthalt in unserer Praxis so angenehm wie möglich zu machen. Bequem können Sie Ihr Auto oder Ihr Fahrrad direkt vor der Türe parken (siehe Anfahrts- und Lageskizze). Damit Sie sich bei uns wie zu Hause fühlen, laden wir Sie ein, in unserer bequemen Lounge Platz zu nehmen auf eine Tasse Kaffee, Tee, Kakao oder zu einem Kaltgetränk.
Sollten Sie auf einen von uns behandelten Angehörigen warten wollen, berät Sie unsere freundliche Dame an der Anmeldung gerne über die zahlreichen Sehenswürdigkeiten und Shoppingmöglichkeiten unserer gemütlichen Stadt Wertingen.
Auch die Behandlung zum Erhalt Ihrer Zahn- & Mundgesundheit versuchen wir, so angenehm wie möglich und äußerst präzise und professionell zu gestalten. Für längere Beratungen haben wir eigens für Sie einen separaten Besprechungsraum eingerichtet, in dem wir Ihnen ungestört all Ihre Fragen und Anliegen beantworten können.
Da uns Ihr Anruf wichtig ist, werden Sie, falls alle Leitungen besetzt sind, direkt mit unserer elektronischen Anmeldekraft verbunden. Geben Sie bitte dort Ihr Anliegen an und wir werden Sie zeitnah zurückrufen.
Wünschen Sie die Herrichtung von Unterlagen, können Sie diese ebenfalls bei unserer elektronischen Assistenz anfordern. Wir informieren Sie dann, sobald die Unterlagen (Kostenvoranschlag, Rezept, Überweisung, Röntgenbild etc.) zur Abholung hergerichtet sind.
Für die Terminvereinbarung bzw. die Bearbeitung Ihrer Anliegen ist es notwendig, Ihre Daten in unserem System zu speichern. Diese Daten werden nur zur Terminvereinbarung und anschließenden Behandlung genutzt. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.
Sie können bequem Ihr Auto direkt auf unseren Parkplätzen oder Fahrrad direkt vor der Türe parken.
Ebenfalls stehen Ihnen die vielen Parkplätze gegenüber am Schloss (max. 2 Stunden) oder auf dem 200 m entfernten öffentlichen Parkplatz P6 (unbegrenzte Zeit) zur Verfügung.
Um für Sie eine optimale zahnärztliche Versorgung gewährleisten zu können, müssen wir genauestens über Ihren aktuellen Gesundheitszustand Bescheid wissen. Daher bitten wir Sie, bei uns in regelmäßigen Abständen einen Anamnesebogen auszufüllen. Zu Ihrer Sicherheit bitte alle Veränderungen und Medikationen unbedingt – auch ungefragt – umgehend melden.
Selbstverständlich gilt immer die ärztliche Schweigepflicht, weshalb wir ein ausgeklügeltes und kostenintensives Datenschutzsystem in unsere Praxis integriert haben – siehe u.a. Datenschutzrichtlinien.
Als Anamnese bezeichnet man die Krankenvorgeschichte eines Patienten. Sie wird mittels Fragebogen erhoben.
Wir fragen dabei nach Ihrem aktuellen Gesundheitszustand bzw. zurückliegenden Erkrankungen, Allergien, Schwangerschaft und Medikamenten, die sie regelmäßig einnehmen. Wichtig ist dies, da die meisten Erkrankungen sich auch auf andere Körperregion auswirken und zu Wechselwirkungen führen können (siehe Parodontitis). Wir, besonders in unserer Eigenschaft als staatlich geprüfte Heilpraktiker, berücksichtigen nämlich immer den ganzen Mensch.
Da sich im Leben eines Menschen jederzeit etwas ändern kann, bitten wir Sie darüber hinaus, uns vor jeder Behandlung sofort Bescheid zu geben, wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand etwas geändert hat, Sie neue Medikamente einnehmen oder eine Schwangerschaft besteht.
Wenn Sie es wünschen, erinnern wir Sie gerne per Brief an Ihren nächsten Termin bzw. an Ihre Prophylaxe. Wir behandeln diese selbstverständlich vertraulich und benutzen Sie auf keinen Fall zu Werbezwecken!!!
Zitat von Dr. rer. pol. Gerhard Kocher, Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom:
Dies ist für alle Patienten wichtig, bezahlen sie doch hohe Versicherungsbeiträge, für die sie auch eine Gegenleistung erwarten.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt jedoch, dass die Versicherten nur eine „ausreichende“, „zweckmäßige“ und „wirtschaftliche“ Behandlung erstattet bekommen, was einer Basisversorgung entspricht.
Dies bedeutet, wenn der Arbeits- und Zeitaufwand und die apparative Notwendigkeit das Maß des Wirtschaftlichen übersteigt oder keine „medizinische Notwendigkeit“ (vgl. ästhetische Zahnheilkunde) vorliegt, muss der Patient je nach Fall zuzahlen bzw. komplett aus eigener Tasche bezahlen.
Privat- und Zusatzversicherte sollten immer sorgfältig das „Kleingedruckte“ ihrer Versicherungsbedingungen lesen. Auch diese zahlen längst nicht mehr alles. Dies gilt im besonderen Maße für ästhetische Behandlungen.
Vor jedem geplanten Eingriff beraten wir Sie gerne ausführlich über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und deren Kosten für Sie. Hier haben wir einige Beispiele aufgelistet, jedoch ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit:
Da die Krankenkassen nicht alle Leistungen für Sie übernehmen, fallen bei einigen unseren Leistungen, wie hochwertigem Zahnersatz (Implantate, Vollkeramische Arbeiten), ästhetische Leistungen (Kompositfüllungen, Inlays, Veneers) und Prophylaxe, Zusatzkosten an. Gerne beraten wir Sie, ob und welche Kosten anfallen können. Für die Antwort auf die gängigsten Fragen wählen Sie zwischen unserer Seite Leistungen Ihrer Krankenkasse und kieferorthopädische Kostenerstattung aus.
Sinnvolle Behandlungen sollten nicht an finanziellen Engpässen scheitern. Wir haben uns deshalb für die Zusammenarbeit mit einer Factoringgesellschaft entschieden, um Ihnen Ratenzahlung anbieten zu können.
Für dringende Fälle außerhalb unserer Sprechzeiten bitten wir Sie, sich an den zahnärztlichen Notdienst www.notdienst-zahn.de zu wenden.
Für Zahntraumen und kieferorthopädische Notfälle außerhalb unserer Sprechzeiten haben wir für Sie eine „To-Do-Liste“ zusammengestellt.